A.T.U-Rahmenvertrag

BZP-Rabatte von bis zu 30 % auch bei Barzahlung


					

Immer mehr Taxi- und Mietwagenunternehmer nutzen bereits die exklusiven  Vergünstigungen, die der Marktführer herstellerunabhängiger Fachwerkstätten A.T.U BZP-Mitgliedern einräumt. Die hervorragenden Rabatte können neuerdings auch bei Barzahlung in Anspruch genommen werden!

 

Neben der „klassischen“ A.T.U-Card, mit der alle Reparaturen und Einkäufe in den über 600 A.T.U-Filialbetrieben bargeldlos erfolgen, kann jetzt auch eine (gesonderte) Rabattkarte für Barzahlungen ausgestellt werden. A.T.U-Kunden können sich so individuell entscheiden, ob sie direkt bezahlen oder das Zahlungsziel von 30 Tagen bei Abrechnung zum Monatsende in Anspruch nehmen. Egal, ob man sich jetzt für eine oder beide Kartenarten entscheidet, die Rabattkonditionen sind gleich günstig:  

Verschleißteile 30% (!!)

Motoröle 20%

Scheibenaustausch 15% (Rabatt auf Gesamtrechnung) 

               Zubehör 5%
Reifen oder Kompletträder 10% auf den jeweiligen Filialpreis (auch auf Sonderpreise!) 

Interessierte Unternehmer erhalten die Anträge für beide Kartenarten weiterhin über ihren Landesverband bzw. ihre regionale Mitgliedsorganisation, da diese die BZP-Mitgliedschaft bestätigen muss.

BZP AR.Nr. 09/09