Rahmenvertrag des BZP mit der Deutschen Bahn

Deutlich verbesserte Konditionen ab 1.2.2009

Bekanntlich ist der BZP seit 2007 Rahmenvertragspartner der Deutschen Bahn AG. Damit wurden die vorher auf einer Vielzahl von Einzelverträgen beruhenden Leistungen des Taxigewerbes vor allem im Rahmen des Störungsmanagements des Eisenbahnunternehmens auf eine einheitliche Rahmenvertragsebene gestellt. Der Bundesverband hatte zuvor die europaweite Ausschreibung für sich entscheiden können. 

Die Abwicklung läuft über ein mittlerweile sehr gut eingespieltes bargeldloses Gutscheinverfahren. Die Dienstleistungen des Taxigewerbes werden seit der im Sommer 2008 erfolgten Umstellung auf diese neuen Gutscheine über autorisierte Zentralen abgerechnet, die auf der BZP-Internetseite (www.bzp.org/rundumstaxi/bahnpartner.htm) aufgelistet werden.

Im Rahmen der anstehenden Verlängerung des Rahmenvertrages wurden jetzt die Konditionen neu verhandelt, die ab 01.02.2009 gelten und für die Unternehmen eine Verbesserung um fast 9 % bedeuten! Im Überblick (Werte bis 31.01.2009 in Klammern):

1.      Fahrten in Pflichtfahrgebieten werden (unverändert) nach den jeweils gültigen Beförderungstarifen abgerechnet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes.

2.      Fahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete:

·        der Fahrpreis beträgt 0,63 Euro je gefahrenen Kilometer (bisher 0,58) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

·        mit Großraumfahrzeugen (nur bei Fahrzeugen mit mehr als 5 Sitzplätzen, in denen auch bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen für jeden Fahrgast ein Gepäckstück untergebracht werden kann) bei mehr als 4 Fahrgästen beträgt der Fahrpreis 0,74 Euro pro gefahrenen Kilometer (bisher 0,68) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

·        Ausnahme: Wird eine Fahrt durchgeführt, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, die Fahrstrecke (besetzt) jedoch weniger als 15 Kilometer beträgt, gilt der Taxitarif

·        Zuschläge (Gepäck, Nachtzeit, Grundgebühr etc.) werden nicht berechnet.

Dies entspricht auf der besetzt gefahrenen Strecke einem Nettopreis von 1,26 Euro, bei Großraumfahrzeugen sogar von 1,48 Euro. Die Preise gelten bis zum Ablauf des Rahmenvertrages am 28.02.2010.     

Mit diesem Verhandlungsergebnis konnte der BZP entgegen dem wirtschaftlichen Trend einen ansehnlichen Erfolg erzielen.

BZP AR.Nr. 03/09