Buntes Allerlei

Normalerweise reagieren wir auf tendenziöse Veröffentlichungen nicht. Im vorliegenden Falle wurden von der Firma die die Parkplätze am Flughafen verwaltet in einem Heft einige Beiträge veröffentlicht, die geeignet sind uns als Genossenschaftsmitglieder zu schädigen.

Der frühere Flughafenaufseher und Vorsitzende einer Mini-Vereinigung versuchte sich mit dem Sinn und Zweck der Mitgliedschaft im Landesverband auseinanderzusetzen.

Sein Fazit, dass viele Münchner Taxiunternehmer die kostenlose „Mitgliedschaft im Landesverband gekündigt haben“ ist falsch. Es waren von rund 1.900 Mitgliedern ganze 32 – fast ausnahmslos IsarFunker. Aus Angst vor dem keinesfalls „versteckten Festlohn“, wie fb schreibt. Das kann ja nicht sein, wenn man ein paar Seiten weiter aus dem Munde eines sehr wichtigen IsarFunk-Unternehmers liest: „Die Mehrzahl unserer Fahrer verdienen zwischen Euro 1.800,-- und Euro 3.000,-- brutto im Monat und müssen nicht mal diese 240 Stunden im Monat arbeiten.“

Es sind übrigens nach dem Tarifvertrag 244 Stunden monatlich. Warum dann die Aufregung? Der Tarifvertrag zwischen dem Landesverband und der Gewerkschaft ver.di ist gerade für Unternehmer die Fahrer beschäftigen außerordentlich wichtig. Nach dem Arbeitszeitrechtsgesetz sind nur maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche zulässig. Mit dieser Arbeitszeit würden wir in Bayern keinen einzigen fest angestellten Fahrer halbwegs vernünftig entlohnen können.

§ 7 des Arbeitszeitrechtsgesetzes lässt eine Ausweitung der Wochenarbeitszeit bis zu einer Schichtzeit von 12 Stunden, inklusive Pausen zu, wenn

1.      erhebliche Teile der Arbeitszeit in Form von Arbeitsbereitschaft geleistet werden und

2.      ein Tarifvertrag vorliegt, in dem eine längere Arbeitszeit als 48 Wochenstunden vereinbart ist.

Die Alternative wäre eine 48-Stunden-Woche und bei Überschreitung saftige Bußgelder – ob das im Sinne der bayerischen Taxi- und Mietwagenunternehmer wäre, glauben wohl nicht einmal die handvoll IsarFunker, die nicht im Landesverband bleiben wollen.

Der Tarifvertrag Nr. 10 ist nicht allgemeinverbindlich, das heißt, in Arbeitsverträgen die nach EU-Recht zwingend schriftlich abgefasst werden, können Teile oder der gesamte Tarifvertrag aufgenommen werden.

Hinsichtlich der Probezeit, der Verjährung von Ansprüchen, der Arbeitnehmerhaftung und einigem mehr, ist der Tarifvertrag auf die Gegebenheiten des Taxigewerbes zugeschnitten.

Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern haben ihre Ursache regelmäßig im Fehlen von schriftlichen Arbeitsverträgen und mangelnden Aufzeichnungen von Arbeitszeiten und Umsätzen.

Wir weisen ausdrücklich an dieser Stelle darauf hin, dass nach einer BFH-Entscheidung vom 26.02.2004, das Führen von Schichtzettel bei Personalbeschäftigung zwingend vorgeschrieben ist.

Die Vorteile der Mitgliedschaft im Landesverband liegen nicht nur in Superkonditionen beim Datenfunk von jährlich cirka Euro 85,-- pro Taxi, sondern in vielen Rahmenvereinbarungen mit Geschäftspartnern.

Aber das können oder wollen Leute, die selbst nichts zustande bringen, nicht wissen.

HM