Gesundheit ist unser Kapital

Taxifahrer sind während Besetztfahrten von der Gurtanlegepflicht befreit und setzen sich dadurch einer dreifach höheren Todesgefahr aus wie angeschnallte Fahrer.

Bei der Einführung der Gurtanlegepflicht auf den Vordersitzen setzten die Taxiverbände eine Ausnahme für Fahrer während der Besetztfahrten durch. Dies war der Wunsch der Mehrheit im Gewerbe. Die Gurtanlegepflicht wurde danach als Eingriff in die persönliche Freiheit und als besonders lästig empfunden.

Vom Nutzen der Sicherheitsgurte waren ohnehin nur wenige überzeugt. Eine generelle Befreiung konnte nicht durchgesetzt werden, was vielen noch lieber gewesen wäre.

Als Begründung wurde die mangelnde Bewegungsfreiheit bei der Abwehr von Angriffen im angegurteten Zustand angeführt. Dieser Argumentation folgend bestand der Gesetzgeber auf die Anschnallpflicht bei Leerfahrten.

Zwischenzeitlich ist durch den rapiden Rückgang von Verkehrsopfern durch die Gurtpflicht und weitere technische Entwicklungen der damalige politische Erfolg peinlich und eine Gefährdung für jeden Kollegen.

Mit einem Wort, die Befreiung ist unsinnig, kostet bei Arbeitsunfällen eine Menge Geld und bringt unsägliches Leid für Taxifahrer und deren Angehörige.

Pro Jahr werden cirka 400 Taxifahrer in tätliche Auseinandersetzungen mit Fahrgästen verwickelt, aber zwanzigmal so viele durch Unfälle verletzt. Nahezu alle Unfälle mit Körperschaden geschehen im städtischen Bereich.

Auch für Profis ist es kein Zeichen von Schwäche oder mangelnden Fahrkünsten wenn sie sich anschnallen. Gegen das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ist kein Kraut gewachsen.

Die Gurtpflicht verhindert Augen- und Gesichtsverletzungen.

Eine besondere Gefährdung geht nach den Ausführungen von Dr. Tjardes von der Klinik für Unfallchirurgie Köln-Mehrheim, durch nicht angeschnallte Fahrgäste aus. Selbst der angeschnallte Fahrer, der vor einem nicht angeschnallten Fahrgast sitzt, hat ein 2,3-faches Risiko bei einem Frontalzusammenstoß zu versterben.

Ein nicht angeschnallter Fahrgast auf der Rückbank hat sogar ein 2,7-faches Risiko bei einer Frontalkollision zu versterben, verglichen mit einem angeschnallten Passagier. 80 % der Todesfälle angeschnallter Fahrer hätten vermieden werden können, wenn die Fondpassagiere angeschnallt gewesen wären.

Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist die einzige Möglichkeit zur Vermeidung von schweren Verletzungen, die Sie von sich aus ergreifen können. Dies gilt im Besonderen im innerörtlichen Verkehr bei vergleichsweise geringen Geschwindigkeiten.

Die Berufsgenossenschaft (BGF) gibt Millionen aus für Arbeitsunfälle im Verkehr, das ist Ihr Geld, denn Sie als Unternehmer zahlen die Beiträge allein, ohne Arbeitnehmerbeteiligung wie bei anderen Sozialversicherungszweigen.

Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, schnallen Sie sich an und fordern Sie auch Ihre Fahrgäste auf, der Anschnallpflicht nachzukommen.

Weigert sich ein Fahrgast trotz Ihrer Hilfestellung ohne einsehbaren Grund den Gurt anzulegen, weisen Sie darauf hin, dass für nicht angegurtete Fahrgäste keine Beförderungspflicht besteht.

Übrigens, sind Sie verpflichtet den Fahrgast auf die Gurtpflicht hinzuweisen, am besten mit einem Hinweisschild im Bereich des Armaturenbretts, das ich dringend empfehle, obwohl es nicht vorgeschrieben ist. Gurtet sich ein Fahrgast trotzdem nicht an, können Sie für diese Ordnungswidrigkeit das Fahrgastes nicht verantwortlich gemacht werden.

Es geht hier aber nicht um Recht und Gesetz, sondern um Ihre Sicherheit und Gesundheit, oder gar Ihr Leben.

Der Gesetzgeber muss die unsinnige Befreiung von der Gurtanlegpflicht für Taxifahrer streichen um Klarheit zu schaffen.

HM