Konzessionsverlängerung

Voraussetzung für die Erteilung und Wiedererteilung von Genehmigungen zum Taxi- und Mietwagenverkehr ist ein Kapitalnachweis. Nach § 2 Abs. 1 Ziffer 3 der Berufszugangsverordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG ist dieser Nachweis zwingend vorgeschrieben.

Die Mindestkapitalanforderung sind Eigenmittel in Höhe von Euro 2.250,00 für das erste Fahrzeug, für jedes weitere Euro 1.250,00.

Die Eigenkapitalbescheinigung ist an Hand eines Vordrucks nachzuweisen, der im Büro der Taxi-München eG oder im Taxibüro in der Ruppertstrasse 19 erhältlich ist. Soweit Sie den Weg und eventuelle Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung sparen wollen genügt es Ihr Bankguthaben mit Stempel und Unterschrift von Ihrem Bankinstitut bestätigen zu lassen.

 Sollten Sie über kein Bankkonto oder –guthaben verfügen, was eigentlich nicht möglich ist, haben Sie ein Problem.