Standplätze für Oberdinger Taxis
sind am Holiday Inn Nord und Arabellastraße Bogenhausen eingerichtet. Die Bereitstellung von Oberdinger Taxis in München wurde im Rahmen des gegenseitigen Behördenvertrages zur Regelung der Bereitstellung von Taxis am Flughafen München Franz-Josef-Strauß festgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es in der Gemeinde Oberding nur zwei oder drei Taxikonzessionen. Die Bereitstellung am Flughafen München II war ausschließlich Oberdinger Taxis gestattet, da die Standplätze vor dem Terminal I auf dem Gemeindegebiet von Oberding liegen. Wie allgemein bekannt ist, ist das Bereithalten von Taxis nach § 47 PBefG nur in der Gemeinde des Betriebssitzes zulässig. Als Hausherr forderte das Landratsamt Erding im Gegenzug das Bereithalten von Taxis mit Betriebssitz Oberding in München. Zu diesem Zweck wurden ursprünglich drei Standplätze eingerichtet, von denen die Standplätze vor dem Holiday Inn Nord und dem Arabella Sheraton Hotel noch bestehen. Zur Rechtslage ist anzumerken, dass die Bereitstellung von Oberdinger Taxis an diesen Standplätzen nach der Taxiordnung der Landeshauptstadt München geregelt ist. Bereitstehenden Oberdinger Taxis ist es also nicht gestattet Fahrgäste anzuwerben oder anzusprechen (§ 4 Abs. 6 der Taxiordnung der Landeshauptstadt München). Obwohl ein normaler Standplatz für Münchner Taxis in unmittelbarer Nähe des Oberdinger Standplatzes ist, besteht keinerlei Zusammenhang zwischen beiden Standplätzen. Die Tatsache, dass Oberdinger Taxis ausschließlich Fahrten zum Flughafen durchführen dürfen, ist ein Ausnahmetatbestand von der Beförderungspflicht nach 22 PBefG. Nach dieser Vorschrift haben freie Taxis uneingeschränkte Beförderungspflicht innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Die Standplatztafel für Oberdinger Taxis ist mit einem Zusatz versehen, so dass in diesem Falle die Beförderungspflicht beschränkt ist. Besonderes Ärgernis erregen Oberdinger Taxifahrer, indem sie Fahrgäste ansprechen oder sich in das Hotelgebäude begeben um dort Fahrgäste zu akquirieren. Sollten Sie dies beobachten empfehlen wir, den Sachverhalt schriftlich, unter Angabe von Uhrzeit und amtlichen Kennzeichen zu fixieren und einen weiteren Zeugen mit Namen und Adresse festzuhalten. Wir verfolgen die Angelegenheit für Sie weiter. Vorstehende Regelung betrifft den normalen Taxistand für Münchner Fahrzeuge in keiner Weise. Nachdem jeder Fahrgast die freie Fahrzeugwahl hat, können Fahrgäste, die sich an Münchner Taxis mit einem Fahrtwunsch wenden, egal wohin, uneingeschränkt befördert werden, einen Anspruch auf Fahrten zum Flughafen haben Oberdinger Taxis nicht, es sei denn ein Fahrgast wendet sich gezielt an diese Fahrer. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hoffen mit dieser Darstellung Klarheit in die zugegebenermaßen nicht ganz einfache Rechtslage gebracht zu haben. HM
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