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P R O T O K O L L 62. Jahreshauptversammlung des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. Dienstag, den 29. April 2008 „Augustinerkeller“ Festsaal, Arnulfstraße 52
T A G E S O R D N U N GÖffentlicher Teil 10.30 bis 12.30 Uhr
Ø moderne Tarifgestaltung Ø Rauchverbot Ø Kassenverträge Ø Feinstaub - Verkehrsordnung Ø Kindersicherung im Taxi
Ø Einsatz gemeinnütziger Organisationen Ø Problemstellung Sondervereinbarungen für Taxis im Pflichtfahrbereich
Mittagspause von 12.30 bis 14.00 Uhr Ausgabe der StimmkartenDie Mercedes Benz AG NL München lädt die Tagungsteilnehmer zum Mittagessen ein. Wir danken im voraus für die großzügige Geste. Interner Teil Beginn: 14.00 Uhr
a ) Stellvertretender Vorsitzender Herr Wolfgang Ziegler b ) Beiräte für Schwaben, Herr Heinrich Kantor Niederbayern, Frau Christa Keil Mittelfranken, Herr Ulrich Romeike
Um 10.45 Uhr eröffnete der Vorsitzende Hans Meißner den öffentlichen Teil der Veranstaltung und begrüßte Gäste und Mitglieder. Sein besonderer Gruß galt den Stadträten Frau Barbara Scheuble-Schäfer und Herrn Dr. Babor. Vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie war Herr Hahn erschienen. Des Weiteren waren einige Vertreter der Bezirksregierungen anwesend, sowie zahlreiche Vertreter von Genehmigungs- und Eichbehörden. Ein weiterer Gruß galt den Ausstellern und Sponsoren der Veranstaltung, so z. B. Herrn Karlinger von der Firma MAHAG und Frau Zett, sowie Herrn Bekel von der Niederlassung München der Mercedes Benz AG, die das Mittagessen ausrichteten. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes ging Herr Meißner auf die unterschiedlichen Entwicklungen des bayerischen Taxigewerbes ein. Durch den Wegfall bzw. den miserablen Vergütungen vieler AOK-Direktionen und anderer Krankenkassen ist die Existenz vieler Unternehmer stark gefährdet. Es treten bereits Versorgungsmängel des Nachts und an Wochenenden auf, so dass z. B. in Notfällen oder bei Trunkenheitsfahrten die Taxidienstleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Im großstädtischen Bereich führt die fortschreitende Konzentration zu immer größeren Betrieben und damit zu stärkerer Auslastung der einzelnen Genehmigungen und damit zu einem Konkurrenzkampf der einem Verdrängungswettbewerb gleichzusetzen ist. In der Folge wandert qualifiziertes Fahrpersonal ab und die Qualität der Dienstleistung leidet. Weitere Nachteile sind dem Taxigewerbe durch das Nichtraucherschutzgesetz erwachsen. Die Verweildauer in Gaststätten nimmt ab, oder ist überhaupt nicht mehr festzustellen. Kurz gesagt, das Nachtgeschäft hat unter dieser unsinnigen Vorschrift gelitten. Wesentlich weniger Probleme hat das Taxigewerbe mit dem Rauchverbot in Taxis seit dem 01. September 2007. Herr Meißner hob die eminente Bedeutung des Taxigewerbes für die Öffentlichkeit hervor. Nicht zuletzt aus diesem Grunde kommt das Taxigewerbe sehr leicht in Negativschlagzeilen, wie der kürzliche Fall des Tölzer Taxifahrers, der nicht verhinderte, dass ein volltrunkener Jugendlicher aus seinem Auto stieg und sich zu Fuß auf die Bundesstraße 13 begab, wo er tödlich überfahren wurde. In diesem Zusammenhang erklärte der Redner, dass nicht das Strafmaß Gegenstand des Ärgernisses ist, sondern vielmehr die Tatsache, dass hier ein Aushilfsfahrer seinen Fürsorgepflichten nicht nachgekommen ist. Diese Fürsorgepflichten sind Grundlage des Taxigeschäftes, leider nicht Grundlage der Ausbildungsrichtlinien. Hier werden nach wie vor nur Ortskenntnisse uns sonst gar nichts von Taxifahrern gefordert. Einige Deregulierer aus Politik und Verwaltung schlugen jüngst vor, bei Mietwagenfahrern gänzlich auf den Ortskundenachweis zu verzichten, weil nach § 49 Abs. 4 PBefG ja die Fahrgäste Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmen. Diese Auslegung des Gesetzestextes ist abstrus. Übrigens treffen Fürsorgepflichten nicht nur Taxifahrer auch die Eltern, den Wirt, der den Buben abfüllte und natürlich den Autofahrer, der den Buben letztendlich totfuhr. Der Kostendruck und Einnahmeausfälle führen häufig zu Forderungen nach höheren Taxitarifen. Hier mahnte der Redner, dass bei der Festlegung von neuen Taxitarifen bloße lineare Erhöhungen nicht marktgerecht sind. Man sollte sich in jedem Falle mit der Gestaltung degressiver Tarife auseinandersetzen. Nachdem das Personenbeförderungsgesetz in der aktuellen Fassung bereits über 25 Jahre alt ist, regte der Vorsitzende in der letzten Jahreshauptversammlung einige Veränderungen an. Nach den zwischenzeitlichen Erfahrungen und Erkenntnissen, sollte das Taxigewerbe von jeglicher Änderung des PBefG absehen, da gerade aus Bundesländern wie Baden-Württemberg, dem Saarland und auch Niedersachsen, größte Gefahr droht, den bewährten Rechtsrahmen gänzlich zu zerstören. Dies waren genau die Bundesländer die versuchten das Markenzeichen des Taxis, die Taxifarbe, abzuschaffen. Im Visier haben diese Erneuerer bereits den Taxitarif und die Genehmigungsdauer von Konzessionen. Ein kleiner Lichtblick ist in diesem Zusammenhang, dass just einen Tag vor der Jahreshauptversammlung Herr Ministerialrat Diekmann aus dem baden-württembergischen Verkehrsministerium mit einer anderen Aufgabe betraut wurde. Es steht zu hoffen, dass auch in Baden-Württemberg Vernunft einkehrt. Wir in Bayern haben andere Sümpfe trocken zu legen. Gemeint ist damit die wirtschaftliche Subkultur durch die Hilfsorganisationen, die gesamte Branchen zu vernichten drohen. Gemeint ist damit das Taxi- und Mietwagengewerbe, das Busgewerbe und als nächstes werden sich die Hilfsorganisationen auf die Gastronomie stürzen. Im Allgäu versucht das BRK bereits Cafeterias in Krankenanstalten zu übernehmen. Nachdem das BRK und auch der MHD nachgewiesener Weise in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten und sich dabei nach wie vor ihrer Gemeinnützigkeit bedienen, Spendenmittel einsetzen und kaum Steuern bezahlen, ist hier die Politik aufgerufen schützende Hände von dieser Schwarzarbeiterkolonie zu nehmen. In Bayern wüten das BRK und der Malteser Hilfsdienst am übelsten. Das BRK hat wenigstens den Vorteil, einen ordentlichen Betriebssitz in der Holbeinstraße 11 in München zu unterhalten. Die Kreisverbände, die Hunderte und Tausende von PKWs gewerblich unterhalten und Personen befördern, haben keine eigene Rechtsperson. Die vereinnahmten Entgelte landen sicher nicht alle in der Buchführung des BRK in München. Besonders anrüchig ist dabei, dass das BRK als einzige Landesgliederung den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat. Besonders gerne kooperieren manche AOK-Direktionen mit dem BRK und dem MHD. Diese arbeiten billiger als private Unternehmer, die ordnungsgemäß Steuer, soziale Abgaben und ähnliches bezahlen. Dieses illegale Sponsoring geht sogar soweit, dass bei der Erteilung von Mietwagengenehmigungen Gebührennachlässe für das BRK und den MHD üblich sind. Ein besonderes Phantomgebilde ist der MHD. Er betreibt Ortsniederlassungen die von Diözesanbeauftragten geleitet werden. Es würde nicht wundern, wenn als einzige diesseitige Adresse des MHD der Vatikan auftauchen würde. Im Gegensatz zu privaten Unternehmern, leisten die Hilfsorganisationen keinerlei Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, sondern sind über die Gemeindeunfallversicherung, deren Beiträge der Steuerzahler trägt, versichert. Es kann nicht angehen, dass Taxiunternehmer Betriebsprüfungen von den Sozialversicherungsträgern hinnehmen müssen und die Sozialversicherungsträger gleichzeitig Schwarzarbeit massiv fördern, nur um ihrem Sparwahn gerecht zu werden. Ein besonderes Beispiel ist hier die AOK-Direktion Bad Reichenhall. Der zuständige Referatsleiter, Herr Schöndorfer schloss Verträge mit dem MHD über die Durchführung von Dialysefahrten, die übrigen Krankenfahrten wurden dem BRK, nach eigener Aussage übertragen. Für den Rest, den es noch geben soll, will Herr Schöndorfer eine Sondervereinbarung vom örtlichen Taxigewerbe. Welchen Sinn das haben soll, weiß er wohl selber nicht. Ähnlich verfahren die AOK in Garmisch-Partenkirchen, das Kreiskrankenhaus Garmisch-Partenkirchen, etc. Besonders amüsant ist die Tatsache, dass Dialysepatienten im Landkreis Traunstein just am selben Tage, als es den Taxiunternehmern untersagt wurde sie zu befördern, per Stempel des KfH-Arztes, Hilfsbedürftigkeit attestiert wurde. Durch diese Hilfsbedürftigkeit unterfallen diese Patienten den Hilfsorganisationen - korrupter geht es wohl nicht mehr. Eine besondere Abgrenzung zwischen den Aufgabengebieten findet in Garmisch-Partenkirchen statt. Dort organisiert das BRK die Beförderungen im Kreiskrankenhaus. Von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind alle Patienten hilfsbedürftig und werden vom BRK gefahren. Zwischen 18.00 Uhr und 7.00 Uhr morgens handelt es sich um normale Taxifahrgäste, weil das BRK nicht präsent ist. In dieser Zeit sollen Taxiunternehmer zur Verfügung stehen und womöglich unter Tarif fahren und zwei Monate auf ihr Geld warten. Bei diesen Fahrten besteht natürlich keinerlei Beförderungspflicht. Der Gerechtigkeit halber muss allerdings festgestellt werden, dass von den 33 AOK-Direktionen durchaus einige hart aber fair mit dem Taxigewerbe umgehen. Es könnten 20 oder 30 solcher Fälle vorgetragen werden. Hier kümmert sich kein Fiskus, Zoll oder Behörde gegen die Schwarzarbeit. Im Anschluss an den Vorsitzenden Herrn Meißner sprach der stellvertretenden Vorsitzende des Landesverbandes, Herr Wolfgang Ziegler, Nürnberg, über: Das rechtliche Vorgehen der Stadt Nürnberg gegen die AOK-Nürnberg im Zusammenhang mit der Internetausschreibung an Taxiunternehmer. Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg untersagte der AOK mit sofortigem Vollzug, das Ausschreiben von Taxibeförderungen im Pflichtfahrgebiet, da dies einen Aufruf zum Rechtsbruch beinhaltet. Als nächstes Thema handelte Herr Ziegler die Einführung von Umweltzonen ab. In Bayern ist München die erste und einzige Stadt, die mit Wirkung zum 01.10.2008 eine Umweltzone einführt. Für das Taxigewerbe treten in München bis zum 31.12.2009 offensichtlich keine Probleme auf, da in dieser Zeit auch Fahrzeuge mit roten Plaketten die Innenstadt befahren dürfen. Ab 01.01.2010, dürfen nur Fahrzeuge mit gelben oder grünen Plaketten die Innenstädte befahren. Ab 01.01.2012, dürfen Umweltzonen nur noch mit Fahrzeugen mit gründen Plaketten befahren werden. Ausnahmen gibt es nicht. Ab 01.01.2009 werden Nürnberg und Augsburg dem Beispiel Münchens nachfolgen. Herr Ziegler wies darauf hin, dass mit Wirkung vom 08. April 2008 die Zulassung der Kindersitze der ECE-Norm 02 ausläuft. Es dürfen ab dem 09. April nur noch Rückhaltesysteme für Kinder nach der ECE-Norm 03 und 04 verwendet werden. Herr Ziegler wies auch darauf hin, dass die serienmäßigen Sitzerhöhungen in Mercedes-Taxis und anderen irrtümlich mit der ECE-Norm 02 etikettiert sind. Bemühungen beim Kraftfahrtbundesamt haben ergeben, dass in den nächsten Tagen eine Ausnahmegenehmigung für diese Sitze vom Kraftfahrtbundesamt erteilt wird. Diese Ausnahmegenehmigungen sind bei den Herstellern erhältlich. Herr Ziegler wies darauf hin, dass die Taxizentralen Nürnberg und München preiswerte und platzsparende Kindersitze der ECE-Norm 03 vorhalten. Im Anschluss an die Ausführungen des Herrn Ziegler referierte Herr Kerler, von den IHKen Augsburg und Ulm über die rechtlichen Aspekte des Einsatzes der Hilfsorganisationen. Herr Kerler stellte fest, dass Kranken- und Behindertenfahrten soweit sie nicht der Freistellungsverordnung unterliegen, grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Der Einsatz von gemeinnützigen Organisationen wird nach § 8a StVG näher beschrieben. Die Geschäftsmäßigkeit einer Personenbeförderung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beförderung von einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben wird. Dies trifft eindeutig auf das BRK zu. Nach den Richtlinien über die personenbeförderungsrechtliche Behandlung von gewerblichen Krankenfahrten und gewerblichen Behindertenfahrten vom 12. Mai 2000 dürfen Zivildienstleistende für gewerbliche Krankenfahrten und gewerbliche Behindertenfahrten nicht eingesetzt werden, da diese als nicht dem Allgemeinwohl dienende Tätigkeit zu qualifizieren ist. In der selben Richtlinie ist vorgeschrieben, dass für den gewerblichen Bereich eine getrennte Gewinnermittlung zu erfolgen hat. Ebenso dürfen Kraftfahrzeuge nicht aus Spendenmitteln beschafft werden. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 29.11.1995 sind Krankenkassen nach SGB V, 133 verpflichtet, mit privaten Beförderern eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen und mit diesen auf Grundsatz des Gleichheitprinzipes direkt abzurechnen. Zum Abschluss von Sondervereinbarungen stellte Herr Kerler eindeutig fest, dass Ermäßigungen, die nicht unter den gleichen Bedingungen Jedermann zu Gute kommen, nach § 39 Abs. 3 PBefG verboten sind. Im Bezug auf Sondervereinbarungen merkte Herr Kerler an, dass nahezu keine Sondervereinbarung den gesetzlichen Anforderungen des § 51 Abs. 2 PBefG entspricht. Danach ist ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahl oder ein Mindestumsatz pro Monat festzulegen. Dies ist nirgends der Fall. Herr Kerler wies darauf hin, dass die Eckdaten eines Rahmenvertrages für Patientenfahrten von der AOK-Bayern am 01.03.2006 festgelegt wurde. Danach sind Abschläge bis zu 7,5 % vereinbart. Mängel dieses Vertrages sind, keine Mengenzusagen, kein Mindestumsatz und die Tatsache, dass jede AOK jederzeit einen billigeren Anbieter einsetzen kann. Derartige Verträge sind wertlos. Auch der landesweite Rahmenvertrag mit Baden-Württemberg ist völlig unzureichend, da er auch in den Pflichtfahrgebieten gilt und nur 0,63 Cent pro gefahrenem Kilometer und eine Wartezeit von 18,00 Euro pro Stunde zum Inhalt hat. Als besonders trauriges Beispiel bezeichnete Herr Kerler den Vertrag mit der AOK-Günzburg. Hier werden Einzelfahrten pro Besetztkilometer mit 1,00 Euro vergütet. Die übrigen Voraussetzungen nach § 51 Abs. 2 PBefG für Sondervereinbarungen fehlen gänzlich. Herr Kerler rechnete vor, dass bei einem Bruttokilometerpreis von Euro 1,00, Euro 0,41 netto pro gefahrenem Kilometer übrig bleiben. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Auftragsannahme illusorisch. Nur Taxiunternehmer die keinerlei Rechenkünste ihr eigen nennen, führen solche Fahrten durch. Am Ende seiner hochinteressanten Ausführungen, bedankte sich Herr Kerler für die Aufmerksamkeit. Um 12.30 Uhr schloss Herr Meißner den öffentlichen Teil der Jahreshauptversammlung und bedankte sich bei Frau Zett und Herrn Bekel von der Mercedes Benz AG, Niederlassung München und Herrn Karlinger für das Mittagessen. Um 14.12. Uhr eröffnete der Vorsitzende des Landesverbandes den internen Teil der Versammlung. Der Schatzmeister des Verbandes, Herr Heinrich Kantor, Augsburg, trug den Jahresabschluss 2007 vor. Der ordentliche und außerordentliche Haushalt schloss mit einem Überschuss von Euro 9.648,91. Als nächster Redner trug Herr Horst Lager, Fürth, den Bericht der Revisoren vor. Die Revision erfasste den Prüfungszeitraum vom 27.03.2007 bis 10.04.2008. Beanstandungen in der Buchführung und in der Ordnungsmäßigkeit wurden nicht festgestellt. Besonders lobend erwähnt wurde die ordentliche Buchführung und Bilanzerstellung von Herrn Jäger, sowie das Belegwesen der Frau Choleva. Der Revisor, Herr Lager, schlug der Versammlung die Entlastung des Vorstandes vor. Auf Antrag des Herrn Lager wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Unter dem Tagesordnungspunkt, satzungsgemäße Wahlen wurde Herr Wolfgang Ziegler als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes per Akklamation einstimmig für weitere drei Jahre wieder gewählt. Als Beisitzer für den Regierungsbezirk Schwaben wurde Herr Heinrich Kantor, Augsburg für drei Jahre wieder gewählt. Als Beisitzer für den Regierungsbezirk Niederbayern wurde Frau Christa Keil, Passau für drei Jahre wieder gewählt. Für den Regierungsbezirk Mittelfranken wurde Herr Ulrich Romeike, Nürnberg ebenfalls für drei Jahre wieder gewählt. Alle drei nahmen ihre Wahl an. Unter Punkt Verschiedenes stellte Herr Kapeller ein Vermittlungssystem für kleinere Zentralen vor. Bei diesem System wird die Hardware eines externen Unternehmens genutzt um hohe Investitionen zu umgehen. Die Vermittlungssoftware für eine Stadt in der Größenordnung wie Rosenheim beläuft sich auf cirka Euro 6.000,-- bis Euro 10.000,--. Das Equipment pro Fahrzeug steht mit cirka Euro 1.200,-- bis Euro 1.500,-- zu Buche. Die Datenkarten von T-Mobile mit 200 MB Datenvolumen pro Monat kosten pro Fahrzeug Euro 12,-- netto. Der hochinteressante Vortrag für kleine Taxizentralen fachte eine Diskussion an und stieß auf gute Resonanz. Herr Meißner informierte die Mitglieder über das weitere Vorgehen gegen die Hilfsorganisationen. Obwohl bereits eine Menge Fakten und Unterlagen gesammelt wurden, benötigt der Landesverband weitere Einzelheiten über das geschäftliche Verhalten der Hilfsorganisationen. Ein entsprechender übersichtlicher Fragebogen wird in den nächsten Wochen erarbeitet und geht den Mitgliedern zu. Herr Meißner schloss um 15.05 Uhr die Versammlung mit dem besten Dank für die disziplinierte Teilnahme und wünschte einen guten Nachhauseweg.
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