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Hintergrund Umweltschutzgesetz
Wenige Tage vor Ostern ging allen Versicherungsnehmern der VDK ein Angebot über eine Umweltschadenversicherung zu. Für Privat-PKW ist diese Versicherung beitragsfrei, für gewerblich genutzte PKW wurde die Versicherung für eine Jahresprämie von Euro 9,--, in Worten „neun“ Euro, angeboten. Bis 01.04.2008 wird der Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge gratis angehoben. Das Anschreiben war rechtlich in Ordnung und für Versicherungsfachleute verständlich. Der interessierte Laie konnte mit dem klein gedruckten Anhang nichts bis wenig anfangen und die Jahresprämie von Euro 9,-- war auch nicht gerade geeignet Ernsthaftigkeit zu fördern. Eine Vielzahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen veranlasste uns der Angelegenheit auf den Grund zu gehen. Die VDK-Versicherung landete keinen Aprilscherz, der gelang der Bundesregierung bereits am 14. November 2007 als das „Umweltschadengesetz“ mit der leicht blödsinnigen Abkürzung „USchadG“ rückwirkend zum 1. April 2007 beschlossen wurde. Dieser Gesetzgebungsakt war so bedeutend, dass er unbemerkt von der Presse und frecher weise auch noch rückwirkend von unseren Spitzenpolitikern vollzogen wurde. Die Versicherungen wurden verpflichtet Vorsorge zu treffen. Für was eigentlich? Nach dem „USchadG“ können auf Halter von Kfz „öffentlich-rechtliche-Ansprüche“ aus der Sanierung von Umweltschäden geltend gemacht werden, wenn diese durch Unfälle oder Pannen verursacht wurden. Die Deckung hierfür liegt nach dem Versicherungsangebot bei 5-Mio-Euro pro Schadensfall und maximal 10-Mio-Euro pro Jahr. „Öffentlich-rechtliche-Ansprüche“ sind nicht die Beseitigung von Verunreinigungen, Austausch von Erdreich oder Abpumpen von kontaminierten Gewässern, gemeint ist die Wiederherstellung des ökologischen Zustandes vor dem Schadensereignis. Ein Beispiel auf bayerisch: Beim Befahren eines Wirtschaftsweges in einem Moorgebiet, wird die Ölwanne Ihres Motors undicht. Motoröl ergießt sich in den Moorgraben. Das Öl wird aufgefangen und das Erdreich ausgebaggert und erneuert. Diese Kosten deckt Ihre Haftpflichtversicherung. Nach dem „USchadG“ tritt nun ein Gutachter der „Unteren Naturschutzbehörde vom Landratsamt“ auf den Plan. Dieser Spezialist weiß von seinem Papa, dass in diesem Moorgraben in der Verrohrung unter den Einfahrten der einäugige Rotschwanzmolch lebte, der nun nicht mehr auffindbar ist. Die Wiederansiedlung dieses Tieres ist mit Kosten verbunden und stellt den „öffentlich-rechtlichen-Schaden“ dar, der erheblich zu Buche schlagen kann. Das nächste nennenswerte Vorkommen der einäugigen Rotschwanzmolche liegt in der Nähe von Tomsk in Sibirien. Von dort holt eine Umweltschutzfachkraft vier dieser Exemplare setzt sie im Moorgraben wieder ein und beobachtet und füttert diese wichtige Population auf die Dauer von 4 Jahren. Das Ganze kostet ein paar Euros und sichert Beschäftigung für Politiker, Beamte, Umweltschützer, Versicherungen, Anwälte, Zoologen, und, und, und. Hoffentlich wird unsere Republik nicht auch noch zu einem Biotop mit gefährdeten Bewohnern, oder einäugigen Rotschwanzmolchen.
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