Neues Versicherungsgesetz

a)      Neues Versicherungs-Vertragsgesetz ab 01.01.2008

Ab dem 01.01.2008 haben sich für die Versicherungswirtschaft Veränderung ergeben. Das Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG) wurde novelliert und verbraucherfreundlich gestaltet.

Dies bedeutet, dass vor Abschluss eines Versicherungsvertrages der Kunde alle vertragsrelevanten Unterlagen erhält, oder er eine Einverständniserklärung unterzeichnet, dass die Unterlagen zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt werden können.

Außerdem wird ein Beratungsprotokoll erstellt, in dem dokumentiert wird, welche Versicherungssparten besprochen wurden und welche Wünsche der Kunde hat, sowie die Ratschläge und eventuellen Hinweise des Versicherungsvertreters.

Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht stellen die Versicherer Fragen im Antrag, deren Beantwortung Grundlagen des Vertrages sind. Dies führt zu einer Eindeutigkeit bei dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages als solches.

b)  Elektronische Versicherungsbestätigung ab 01.03.2008

Am 10. Februar 2006 hat der Bundesrat die neue Fahrzeug-Zulassungsordnung (FVZ) verabschiedet.

Der Abschnitt 5 der FVZ (Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge) enthält die Regelungen für die Grundzüge des elektronischen Datenaustausches zwischen Versicherern und Zulassungsbehörden.

Ab dem 01. März 2008 ist die Nutzung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) bundesweit für alle Versicherer zwingend erforderlich.

Die eVB löst somit das heutige Formular „Versicherungsbestätigungskarte“ (Deckungskarte) ab. Die Daten werden zukünftig im Onlineverfahren (sofort mittels Datenleitung) übertragen. Nach der Eingabe aller notwendigen Daten erhält der Anwender (Versicherungsvertreter) eine Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Zuvor sind die Daten zentral in einer Datenbank für die Zulassungsbehörde abgelegt worden. Die eVB-Daten und eVB-Nummern müssen ausgedruckt und dem Kunden übergeben werden. Somit kann der Kunde direkt zur Zulassungsstelle.

Die Münchner Zulassungsstelle startet mit dem Verfahren erst am 01. September. Vielleicht klappt es bis dahin. Also weiter Doppelkarten mitbringen!