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Vorsteuerabzug nur 50%?
Wird ein Fahrzeug sowohl betrieblich als auch privat genutzt, so soll der Vorsteuerabzug nach dem vorliegenden Entwurf des Jahressteuergesetztes 2009 auf 50% reduziert werden. Diese Änderung lässt eine bereits aus der Vergangenheit bekannte Regelung wieder aufleben. Danach soll in den Fällen, in denen das Fahrzeug auch privat genutzt wird, der Vorsteuerabzug nur aus 50% der Aufwendungen für das Fahrzeug geltend gemacht werden können. Im Gegenzug soll die Besteuerung der privaten Verwendung des Fahrzeugs als unentgeltliche Wertabgabe nach dem Umsatzsteuergesetz entfallen. Bereits 1999 hatte der Gesetzgeber eine gleich lautende Vorschrift eingeführt, die allerdings zum 01.01.2004 wieder aufgehoben wurde. Von der geplanten Änderung sind Fahrzeuge nicht betroffen, die ausschließlich unternehmerisch verwendet oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer oder GmbH-Geschäftsführer gegen Entgelt überlassen werden. Die Neuregelung soll für alle Fahrzeuge, die ab 2009 angeschafft werden, gelten. Ob die Regelung wie im Entwurf vorliegend auch in Kraft treten wird, bleibt abzuwarten. Planen Sie Anfang 2009 den Kauf eines Pkw, so gilt es abzuwägen, ob diese Anschaffung nicht noch in das Jahr 2008 vorgezogen werden sollte. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an. Das Jahressteuergesetz 2009 soll voraussichtlich in der zweiten Dezemberhälfte dieses Jahres verabschiedet werden wenn es also für eine Kaufentscheidung für 2008 zu spät sein wird.
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